Datenschutz ist für uns genauso wichtig und selbstverständlich, wie es auch schon immer die ärztliche Schweigepflicht war. Alles, was uns in der Praxis an Patientenangelegenheiten bekannt geworden ist, unterliegt selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und darf nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Patienten bzw. dem Vormund (gesetzlicher Vertreter) entsprechend der Einverständniserklärung weitergegeben werden.
Mit der DSGVO von 2018 haben wir uns sehr intensiv beschäftigt und unsere Maßnahmen dementsprechend an die neuen Bestimmungen angepasst. Sicherlich ist die DSGVO von 2018 unserer Meinung nach komplett übers Ziel hinausgeschossen, aber es gab jedoch Punkte, die uns erneut über die Datensicherheit in der Praxis haben nachdenken lassen.
Gerade in der heutigen sehr schnelllebigen IT-Zeit werden die Angriffe auf PC-Daten aus dem Internet immer häufiger und auch heftiger. Deshalb ist es für uns noch wichtiger geworden, genau diesen Teil so gut wie möglich zu schützen. Somit gab es sehr viele Erneuerungen und Änderungen, denn wir wollten nur noch auf die Geräte und Software setzen, die auch exakt diese Funktionen der Sicherheit bereitstellen.